Presseerklärung der steirischen Reformpartner

Die Reformpartnerschaft bekennt sich zu einer solidarischen Pflegefinanzierung, weshalb erneut und mit Nachdruck die Forderung an die Bundesregierung erhoben wird, eine langfristig verlässliche Pflegefinanzierung (Pflichtversicherung, Versicherungspflicht, steuer- oder beitragsfinanziert) zu entwickeln, die spätestens ab 2019 wirksam ist. Nur über diesen Weg kann es endlich zu einer gerechten Lösung dieser Zukunftsfrage kommen!

Da die Steiermark jedoch derzeit bekanntlich das einzige Bundesland ist, das- mangels einer solidarischen Regelung auf Bundesebene für den Pflegebereich- den Angehörigen, besonders den Kindern von Betroffenen Ersatzbeiträge abverlangt, soll dieses steirische Alleinstellungsmerkmal am 1.7.2014 Geschichte sein. An diesem Tag werden die entsprechenden Gesetzesnovellen in Kraft treten, mit denen der „Regress“ in seiner jetzigen Form, sowohl in der stationären Pflege als auch in der bedarfsorientierten Mindestsicherung abgeschafft wird.

Es ist immer schwerer erklärbar, dass die Steiermark bisher als einziges Bundesland am Regress festgehalten hat: die Steirerinnen und Steirer sollen nicht länger als einzige von der Untätigkeit der Bundesregierung in diesem Bereich betroffen sein!

Mit einem Einmaleffekt im Landesbudget soll die Finanzierung des durch die Regressabschaffung entstehenden Einnahmenausfalles in der Höhe von derzeit rund € 11 Mio. p.a. bis zum Auslaufen des Pflegefonds des Bundes im Jahre 2018 sichergestellt werden.

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