Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich von den HeimbewohnerInnen zu bezahlen. Mindestens 20 % der Pension sowie der 13. und 14. Monatsbezug bleiben dabei jedoch unangetastet. Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer […]